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Vorwort

Unsere Schulordnung, die sich an alle Schüler, Lehrer, sonstige Bediensteten der Schule und die Eltern richtet, soll dazu beitragen, das notwendige Zusammenleben aller Beteiligten so zu regeln, dass sich jeder an dieser Schule wohlfühlt und ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten möglich ist. Jeder muss sich bemühen zu vermeiden, was ihm selbst, aber auch jedem anderen schaden kann, denn eine wirksame Ordnung ist nur mit dem guten Willen aller am Schulleben Beteiligten aufrechtzuerhalten.
Alle Lehrer dieser Schule sind gegenüber den Schülern weisungsberechtigt. Der Hausmeister ist für seine Bereiche verantwortlich. Die Schüler haben seinen Anweisungen im Rahmen der Schulordnung zu folgen.
Die Schul- und Hausordnung zum Herunterladen

I. Schulpflicht

  1. Die Schüler sind laut Gesetz verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbind-lichen Veranstaltungen regelmäßig und pünktlich zu besuchen und die Schul- und Hausordnung einzuhalten. Die Sorgeberechtigten sind dafür verantwortlich, dass sie diesen Verpflichtungen nachkommen.
  2. Krankheit
    In Krankheitsfällen benachrichtigen die Eltern über Mitschüler oder telefonisch die Schule spätestens zur ersten Unterrichtsstunde des Kindes. Kurze schriftliche Mitteilungen sind vorzuziehen. Bei ungeklärter Abwesenheit stellt die Schule spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsbeginn Nachforschungen an. Bricht in der Familie eines Kindes eine ansteckende Krankheit aus, sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, die Schulleitung davon zu informieren. Dasselbe gilt beim Auftreten von Läusen.
  3. Beurlaubung
    Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Beurlaubungen bis zu einer Doppelstunde können vom betroffenen Fachlehrer, bis zu zwei Tagen vom Klassenlehrer und darüber hinaus vom Schulleiter ausgesprochen werden. Die Beurlaubung ist rechtzeitig mit Angabe des Grundes schriftlich zu beantragen. Mehrtägige Beurlaubungen außerhalb der Ferien werden nur einmal in der Grundschulzeit genehmigt.
  4. Verlassen des Geländes
    Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit und den Pausen nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers verlassen werden

II. Schulhaus

  1. Die Schulgebäude und ihre Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel sowie Grün-anlagen sind schonend zu behandeln. Wer mutwillig etwas zerstört, verschandelt oder beschmutzt, muss den Schaden wieder gutmachen. Die Schüler helfen mit, Ordnung und Sauberkeit im Schulgelände zu halten. Verschwundene oder unbrauchbar gemachte Lernmittel müssen wie folgt ersetzt werden:
    • Bücher, die neu übernommen wurden zu 100 %
    • Bücher, die schon zuvor ein Jahr benutzt wurden zu 75 %
    • Bücher, die 2 Jahre benutzt wurden  zu 50 %
    • Bücher, die 3 Jahre benutzt wurden zu 25%

  2. Der Einlass in die Klassenzimmer erfolgt um 7.45 Uhr. Vor 7.45 Uhr dürfen sich die Schüler im Foyer aufhalten. Die Aufsicht beginnt um 7.45 Uhr.
  3. Nach der großen Pause gehen die Schüler und Schülerinnen nach Aufforderung rücksichtsvoll ins Schulgebäude.
  4. Das Schulhaus wird nur mit sauberen Schuhen betreten!
  5. Zusammenstöße im Schulhaus werden vermieden, wenn keiner rennt. Jeder verhält sich so, dass er sich und andere nicht gefährdet oder schädigt. Das Rutschen und Klettern am Geländer ist gefährlich und deshalb verboten. Rufen und Schreien auf den Fluren stört Kinder, die arbeiten.
  6. Gegenstände, die andere Kinder in Gefahr bringen oder das Arbeiten in der Schule stören könnten, dürfen nicht mitgebracht werden.
  7. Mäntel und Jacken gehören an die Kleiderhaken im Flur! Wertgegenstände müssen herausgenommen werden, da keine Haftung besteht
  8. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Bei Klassenpflegschafts-Abenden und zum Ende jeden Schuljahres werden die vorhandenen Fundsachen ausgelegt. Übriggebliebene Gegenstände werden weitergegeben.
  9. Nach Unterrichtsende ist der Schulbereich unverzüglich zu verlassen. (Ausnahme: Kernzeit)
  10. Das Rauchen im Schulhaus und im Schulgelände ist laut gesetzlichen Vorschriften geregelt.

III. Klassenzimmer

  1. Nach dem Klingeln gehen alle ankommenden Schüler in ihr Klassenzimmer.
  2. Ein  mögliches Fehlen des Lehrers soll 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn durch den Klassensprecher oder einen Beauftragten auf dem Rektorat gemeldet werden.
  3. Der Schüler ist für die Materialien, die er benützt, für seinen Platz und dessen Sauberhaltung verantwortlich.
  4. Das Hinauslehnen aus den Fenstern und das Hinauswerfen von Gegenständen ist gefährlich und deshalb verboten.
  5. Die Sporthalle darf nur mit Sportschuhen ohne schwarze Sohlen betreten werden.
  6. Zum Sport- und Schwimmunterricht sollte geeignete Kleidung und Schuhe getragen werden. Das Tragen von Sportkleidung beschränkt sich aber auf Sportstunden und sportliche Veranstaltungen.
  7. Vor dem Sport- und Schwimmunterricht warten die Schüler an den vereinbarten Stellen auf ihren Sportlehrer. Ohne Begleitung eines Lehrers dürfen die Räume der Sport- und Schwimmhallen nicht betreten werden.
  8. Spiele um Geld und andere Glücksspiele sind im Schulhaus und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.

IV. Pausenhof

  1. Zu Beginn der großen Pause gehen alle Schüler zügig auf den Pausenhof hinaus. Der Pausenhof wird durch die weiße Linie zum Sommerrain hin begrenzt.
  2. Während einer Regenpause (nach Vereinbarung) dürfen sich die Schüler auch im unteren Flur, unter Aufsicht eines Lehrers aufhalten.
  3. Fahrräder werden auf dem Schulhof geschoben.
  4. Nur auf dem Fußballplatz darf mit Bällen gespielt werden.
  5. Um Missverständnisse zu vermeiden, hält sich niemand an den Rädern auf (auch nicht am eigenen).
  6. Das Schneeballwerfen ist verboten (Verletzungsgefahr)
  7. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!
  8. Schüler, die sich während der Unterrichtszeiten auf dem Schulhof aufhalten, haben sich ruhig zu verhalten, damit der Unterricht nicht gestört wird.